Transparenzauskunft der Innenbehörde: Fahrrad-Schutzstreifen in Straßen mit Busverkehr können rechtswidrig sein

Überholabstand Hinweisschild

Nach der Aufregung um die Berichterstattung im Herbst letzten Jahres zur Entfernung von Fahrrad-Schutzstreifen im westlichen Teil der Elbchaussee im Stadtteil Nienstedten auf einer Länge von 1,5 Kilometern, hat die Polizei Hamburg nun erste Unterlagen veröffentlicht, die Licht ins Dunkel bringen.

Bereits im April 2024 hat die Straßenverkehrsbehörde die Schutzstreifen formell weggeordnet. Bis heute wurde die Anordnung noch nicht umgesetzt. In der Anordnung heißt es:

Nach Auskunft von A 43 [Anm.: Behörde für Inneres und Sport, Oberste Straßenverkehrsbehörde]: „… gemäß VwV-StVO zu 82 Abs. IV, S. 2, Nr.5 (Randziffer 12) dürfen Schutzstreifen nur markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Dies kann für eine Hauptverkehrsstraße mit zusätzlichem ÖPNV-Verkehr nicht angenommen werden. Die Markierung des Schutzstreifens ist insofern unzulässig und nicht vorzunehmen!“

Im August 2024 hat die Polizei in der Elbchaussee im Bereich des Fahrrad-Schutzstreifens Überholabstand-Kontrollen durchgeführt und hierbei 10 Verstöße mit Hilfe einer Drohne dokumentiert und geahndet.

Im September hat die als Verkehrsdirektion bezeichnete zentrale Straßenverkehrsbehörde dann in einer Stellungnahme nach weiteren Gründen gesucht, weshalb die Anordnung aus April zur Entfernung der Schutzstreifen Bestand haben sollte. Der zuständige Mitarbeiter kam zu der Schlussfolgerung, dass die Wasserrinne neben dem Bordstein nicht zur Fahrbahnbreite hinzugerechnet werden könne – entgegen gängiger Praxis.

Die sehr detaillierte Unfallauswertung hat ergeben, dass es seit Einrichtung der Fahrrad-Schutzstreifen auf der Elbchaussee in Nienstedten keine Unfälle gab, die in Zusammenhang hiermit standen. Die Dokumente, in denen sich diese Tatsachen nachvollziehen lassen, hat die Polizei Hamburg erst nach Einreichen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit zweimonatiger Verzögerung über die Plattform fragdenstaat.de zur Verfügung gestellt. Zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aus April 2024 legte die Polizei Hamburg bislang nicht die Verkehrszeichenpläne vor. Hierzu ist eine neue Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

Es existieren von der Überholabstand-Kontrolle Videoaufnahmen, welche bei der Behörde für Inneres und Sport zur Veröffentlichung angefragt wurden. Diese Aufnahmen könnten sehr lehrreich sein, wie Fahrräder überholt und nicht überholt werden sollten. Die Antwort der Innenbehörde ist ausstehend.

Ich setze mich seit 15 Jahren ehrenamtlich für die Verkehrssicherheit in Hamburg ein und habe aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zu den Schutzstreifen bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Mein Fazit: „Die schmalen Fahrrad-Schutzstreifen mit gestrichelter Linie sind immer Kompromisslösungen bei beengten Platzverhältnissen und vermitteln eine trügerische Sicherheit. Sinnvoll hieran ist lediglich der Umstand, dass eine optische Einengung der Fahrbahn zu einer Absenkung des Geschwindigkeitniveaus und damit weniger Unfällen führt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die SPD-Innenbehörde so ein Geheimnis daraus macht, was sie angeordnet hat und erst nach einer Klage teilweise veröffentlicht, welche wertvollen Erkenntnisse sie gewonnen hat. Die Ergebnisse sind übertragbar auf alle Straßen in Hamburg, in denen Fahrrad-Schutzstreifen existieren und Wasserrinnen neben dem Bordstein Teil der Fahrbahn sein, Busverkehr die Fahrbahn benutzt, der Mindestüberholabstand von 1,5 m unterschritten wird oder Kraftfahrzeugführende die Fahrradschutzstreifen aufgrund beengter Platzverhältnisse überwiegend mitbenutzen.“ Die Mitglieder der Bezirksversammlung Altona waren verwundert, als sie erst aus der Presse erfuhren, dass die Schutzstreifen weggeordnet wurden, die Gründe aber nicht kommuniziert wurden.

Auf der Elbchaussee sollen nun zeitnah die Markierungen auf einer Länge von 1,5 km geändert werden, die Schutzstreifen-Markierung entfernt und Hinweisschilder zum Mindestüberholabstand aufgestellt werden.

Beispiele für zu überprüfende Straßen sind die Klausstraße, Ebertallee und der Sülldorfer Kirchenweg.

Alle Unterlagen: https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrrad-schutzstreifen-elbchaussee/

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