Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 24.10.2024 mehrheitlich einen Beschluss zu Einrichtung einer Drop-Off-Zone gefasst. Der Antrag wurde von der Fraktion GRÜNE in den Mobilitätsausschuss aufgrund der Eingabe der Verkehrs AG des Elternrats der Grundschule Wesperloh eingebracht. Gegenstimmen erhielt der Antrag von der CDU (Ablehnung Ziffer 1 + 2), FDP (Ablehnung Ziffer 2) und AfD (Ablehnung Ziffer 2).
Wie in der Eingabe der Verkehrs AG und des Elternrates der Schule Wesperloh (Drucksache 22-0221, s.u.) beschrieben, ist die Verkehrssituation an der Ecke Blomkamp/ Taubnesselweg und dem dort gelegenen Parkplatz in den Morgenstunden sehr schwierig, teilweise für die zu Fuß gehenden Kinder sogar gefährlich. Zu den Hol- und Bringzeiten der Schüler:innen halten Fahrzeugführende häufig verkehrswidrig im Kreuzungsbereich, während auf dem Parkplatz ein unübersichtliches Verkehrschaos herrscht. Diese Situation könnte durch eine zweite Einfahrt auf den Parkplatz entspannt werden. Weiterhin ist die Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten Halteverbots nötig, um auch genügend Flächen für das Ein- bzw. Aussteigen der Schüler:innen zu ermöglichen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen, Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie einer Stimme der Fraktion DIE LINKE, Ziffer 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AFD und einer Stimme der Fraktion DIE LINKE sowie bei Enthaltung der FDP-Fraktion:
- Gemäß § 19 BezVG wird das Bezirksamt aufgefordert, eine Lösung für eine zweite Aus- oder Einfahrt des Parkplatzes an der Ecke Blomkamp/Taubnesselweg zum Blomkamp zu realisieren, gegebenenfalls mit einer Gewichtsbeschränkung für den Kfz-Verkehr, um den Baumschutz zu gewährleisten.
- Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG gebeten, auf diesem Parkplatz eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot zu den Hol- und Bringzeiten der Schule Wesperloh einzurichten.
In der selben Sitzung der Bezirksversammlung wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 eine Planung zur Umsetzung der Schulstraße Wesperloh zu erstellen, um die Grundlage für eine Öffentliche Anhörung zum Thema zu schaffen.